
Fast jeder deutschsprachige Gartenratgeber nennt beim Heckenschnitt dasselbe Datum: vom 1. März bis 30. September sei nur ein schonender Formschnitt erlaubt, der starke Rückschnitt gehöre in den Winter. Das steht so im deutschen Bundesnaturschutzgesetz.
Für Österreich gilt dieses Datum nicht.
Was hier stattdessen gilt
Es gibt in Österreich kein bundesweites Gesetz, das eine einheitliche Frist für den Heckenschnitt festlegt. Naturschutz ist Landessache – geregelt wird das in den Naturschutzgesetzen und Artenschutzverordnungen der neun Bundesländer, und die unterscheiden sich.
Ein Beispiel: In Oberösterreich ist der Rückschnitt von Feldgehölzen und Heckenzügen in der freien Natur nach der Artenschutzverordnung vom 1. April bis 30. September verboten. Das ist ein anderer Zeitraum als in Deutschland, und er gilt für einen anderen Geltungsbereich.
Was in deinem Bundesland gilt und ob deine Hecke überhaupt darunterfällt – Hausgarten oder freie Landschaft macht einen Unterschied –, sagt dir die Naturschutzabteilung des Landes oder die Gemeinde.
Die Regel, die über allen Fristen steht
Unabhängig von jedem Datum gilt in ganz Österreich: Wildlebende Tiere und ihre Fortpflanzungsstätten stehen unter Schutz. Nester, Brutplätze und Lebensräume dürfen nicht zerstört werden.
Praktisch heißt das: Sitzt ein Vogel auf dem Nest, wird nicht geschnitten – auch nicht am 15. Oktober. Und umgekehrt macht ein erlaubtes Datum den Schnitt nicht zulässig, wenn dabei ein Brutplatz zerstört wird.
Der Naturschutzbund empfiehlt, Hecken von Anfang März bis Ende August zu schonen. Zu diesem Zeitpunkt haben viele Arten bereits mit dem Nestbau begonnen – deutlich früher, als die meisten vermuten.
Vor jedem Schnitt: hineinschauen
Das kostet fünf Minuten und ist die einzige Prüfung, die wirklich zählt:
- Hecke von beiden Seiten und von oben durchsehen, mit der Hand vorsichtig auseinanderdrücken
- Auf Nester achten – auch auf leer wirkende, sie werden oft nachgenutzt
- Auf Bewegung und Rufe achten; Altvögel warnen, wenn man nah am Nest ist
- Im Zweifel: ein paar Wochen warten
Wann der Schnitt der Pflanze guttut
Fachlich gibt es zwei sinnvolle Zeitpunkte, unabhängig von der rechtlichen Frage:
- Später Winter, vor dem Austrieb. Für den starken Rückschnitt. Die Pflanze treibt danach kräftig durch.
- Nach dem Johannistag, Ende Juni. Für den Formschnitt. Der zweite Austrieb ist schwächer, die Form hält länger.
Nicht schneiden bei Frost – die Schnittstellen frieren zurück. Und nicht in der prallen Mittagssonne, sonst verbrennen die freigelegten inneren Blätter.
Kurz gefasst
- Die deutsche Frist steht in keinem österreichischen Gesetz.
- Zuständig ist das Land; die Gemeinde weiß, was gilt.
- Brütende Vögel gehen jeder Frist vor – vor dem Schnitt hineinschauen.
- Fachlich gut: später Winter für den Rückschnitt, Ende Juni für die Form.
Dieser Beitrag gibt den Stand der von uns geprüften Quellen wieder und ersetzt keine behördliche Auskunft.
QuelleNaturschutzbund Oberösterreich · abgerufen am 14.9.2026