Im EU-Schnellwarnsystem Safety Gate steht seit dem 7. Oktober 2026 eine Meldung zu einem Balkongeländer der Marke ECD Germany. Gemeldet hat sie Frankreich, die Meldung trägt die Nummer SR/02807/26. Als Risiko nennt sie Verletzungen durch Stürze.
Woran du erkennst, ob du betroffen bist
Die Meldung beschreibt das Produkt als „Balkonleitplanke mit den Abmessungen 90 x 100 cm, die mit einem französischen Fenster installiert werden soll“. Gemeint ist also ein Geländer für einen sogenannten französischen Balkon, das vor ein bodentiefes Fenster montiert wird. Die französische Produktbezeichnung lautet „Balustrade Française 90x100cm avec 7 Barreaux de Remplissage, Garde-Corps de Balcon“, das Geländer hat demnach sieben Füllstäbe.
Betroffen sind laut Meldung die Modellnummern 299038040, 299038041, 299038042, 299038043, 299040305, 299089927, 299089928, 299089929, 322006671, 322006672, 322006673 und 322006674. Als Ursprungsland ist Deutschland angegeben. Verkauft wurde das Geländer online, die Meldung nennt den Marktplatz ManoMano mit der Referenz 14621862. Ob dieselben Artikel auch in Österreich angeboten wurden, geht aus der Meldung nicht hervor.
Wer ein Geländer von ECD Germany online gekauft hat, findet Artikel- oder Modellnummer in der Bestellbestätigung oder in der Bestellübersicht des Händlers. Am Aussehen lässt sich die Zugehörigkeit nicht sicher entscheiden – Geländer für französische Balkone dieser Bauart ähneln einander stark.
Was der Meldung zufolge das Problem ist
Die Risikobeschreibung ist kurz: „Die Höhe der Leitplanke ist unzureichend und schützt daher nicht vor Stürzen.“ Das Geländer entspricht nach Angabe der Meldung nicht der EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit. Eine konkrete Höhe oder einen Sollwert nennt die Meldung nicht.
Was zu tun ist
Die Meldung führt zwei Maßnahmen: Seit dem 10. September 2026 ist das Angebot vom Online-Marktplatz entfernt, und seit dem 18. September 2026 ruft der Hersteller das Produkt freiwillig von den Verbrauchern zurück. Wer eines der genannten Modelle montiert hat, wendet sich an den Verkäufer oder an ECD Germany. Bis dahin gilt: Ein Geländer, das als Absturzsicherung nicht reicht, ist keine – das Fenster dahinter sollte so behandelt werden, als gäbe es kein Geländer, vor allem wenn Kinder im Haushalt sind.
Einordnung
Ein französischer Balkon ist kein Balkon, sondern ein bodentiefes Fenster, bei dem das Geländer die Brüstung ersetzt. Es ist damit das Einzige, was zwischen Raum und Absturzkante steht. Genau deshalb fällt ein Mangel in der Höhe hier schwerer ins Gewicht als bei einem Zierelement: Wer sich anlehnt oder ein Kind, das hinaufklettert, verlässt sich darauf, dass die Oberkante hoch genug ist.
Unabhängig von dieser Meldung gilt beim Nachrüsten eines Geländers vor einem bodentiefen Fenster: Welche Höhe gefordert ist, regeln in Österreich die Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslands. Vor dem Kauf eines Geländers aus dem Onlinehandel lohnt sich deshalb die Nachfrage bei der Baubehörde oder beim Planer, statt sich auf die Angabe im Angebot zu verlassen.
QuelleEU Safety Gate · abgerufen am 8.10.2026