STIHL ruft Akkupacks AP 300.0 P und PC zurück: Brandgefahr

STIHL ruft Akkupacks der Baureihe ALLPRO zurück. Betroffen sind die Typen AP 300.0 P und AP 300.0 P C aus der Fertigung in Deutschland. Der Verein für Konsumenteninformation hat den Rückruf für Österreich veröffentlicht.

Woran du erkennst, ob dein Akku betroffen ist

Betroffen ist ein Akkupack nur, wenn beide Merkmale zutreffen:

  • die Kennzeichnung „Made in Germany“ am Gerät, und
  • eine Seriennummer, die mit 615 beginnt.

Trifft nur eines davon zu, ist der Akku nach Angaben des Herstellers nicht betroffen.

Die erste Ziffer der Seriennummer steht bei STIHL für das Herstellungsland: 6 für Deutschland, 4 für Rumänien, 5 für die USA, 9 für die Philippinen. Akkus aus den anderen Werken sind nach Angaben des Herstellers nicht betroffen.

Worin die Gefahr besteht

Nach Herstellerangaben ist bei der Produktion eine Unregelmäßigkeit aufgetreten, durch die die Robustheit des Akkupacks eingeschränkt sein kann. Interne Bauteile können mit der Zeit Schaden nehmen, ohne dass das von außen sichtbar wird. In der Folge kann der Akku überhitzen – daraus entsteht ein Brandrisiko.

Was zu tun ist

  • Den Akkupack ab sofort nicht mehr verwenden und nicht mehr laden.
  • Ihn persönlich zu einem autorisierten STIHL-Fachhändler bringen. Der Austausch ist kostenlos.
  • Nicht per Post versenden. Der Hersteller weist ausdrücklich darauf hin – beschädigte Lithium-Ionen-Akkus sind Gefahrgut und dürfen nicht mit der normalen Post transportiert werden.

Einordnung

Akkurückrufe verlaufen anders als Rückrufe bei Werkzeug. Ein Sägeblatt, das reißen kann, meldet sich vorher. Ein Akku, dessen Zellen beschädigt sind, sieht bis zuletzt unauffällig aus. Deshalb gilt hier ausnahmslos: Auch wenn das Gerät bisher einwandfrei lief, ist die Seriennummer der einzige verlässliche Prüfpunkt.

Wer mehrere Akkus derselben Plattform besitzt, prüft am besten alle auf einmal. Die Seriennummer steht am Produkt selbst und auf der Originalverpackung.

Geprüft am 14. September 2026 an der Rückrufmeldung des VKI und an der Kundenhinweis-Seite von STIHL Österreich. Maßgeblich ist im Zweifel die Angabe des Herstellers.

QuelleVKI – Verein für Konsumenteninformation · abgerufen am 14.9.2026

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